Vorsicht beim Übergabe Protokoll

Das Übergabeprotokoll sollte immer zwingend gemacht werden und zwar dann, wenn eine Wohnung frisch bezogen wird, aber auch dann, wenn es zu einem Auszug kommt. Dieses Protokoll verhindert in der Regel, dass es zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt. Diese Protokolle stehen im Internet zum Download bereit und sind völlig kostenlos.

Das Protokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, also es kann, muss aber nicht gefertigt werden. In diesem Protokoll stehen ganz wichtige Informationen über den Zustand der betreffenden Immobilie.

Auch die Zählerstände werden genauestens festgehalten. Zudem ist es auch gut, wenn darin erfasst ist, welche und wie viele Schlüssel ausgehändigt wurden. Das alles ist sehr wichtig, denn ohne diese Protokolle, kann später nichts nachgewiesen werden. Natürlich müssen immer beide Parteien für die Richtigkeit des Protokolls, auch unterschrieben.

Alle Mängel müssen notiert werden

Ganz wichtig ist es natürlich, dass alle Mängel im Protokoll auch wirklich aufgenommen werden, denn ansonsten kann es natürlich sein, dass der Vermieter später von bestimmten Mängeln nichts wissen will. Im schlimmsten Fall muss dann der Mieter für den Schaden aufkommen. Wenn ein Mieter bestimmte Mängel in Kauf nimmt, dann kann er auch dafür im Gegenzug die Miete nicht mindern. Aber was den Einzug betrifft, dann können natürlich nicht immer alle Mängel gleich erkannt werden.

Sollte die Wohnung erhebliche Mängel ausweisen, wie zum Beispiel, dass die Heizung nicht richtig funktioniert, oder die Wasserhähne nicht anständig laufen, dann muss der Vermieter, diese auch nachträglich im Protokoll aufnehmen und zudem sollten diese Mängel sofort behoben werden. So lautet auch ein Gerichtsurteil. Sollte die Wohnung durch diese Mängel, erhebliche Behinderungen für den Alltag aufweisen, so muss der Mieter das auf gar keinen Fall hinnehmen.

Die Haftung der Mängel

Nicht nur der Mieter profitiert von dem Protokoll, denn auch der Vermieter hat einen eindeutigen Vorteil dadurch. Er ist bei einem Auszug also nur für die Schäden verantwortlich, die im Protokoll festgehalten sind. Kommen weitere Schäden hinzu, dann muss der Mieter also dafür aufkommen. Auch wenn der Vermieter bei der Übernahme der Wohnung etwas nicht gleich entdeckt und das Protokoll bereits unterzeichnet wurde, dann ist das echt Pech für den Vermieter, denn er kann hinterher nicht mehr kommen und den Mieter dafür haftbar machen. Aber auch hier gibt es natürlich wieder Ausnahmen, denn sollte ein Mangel verheimlicht worden sein, oder vertuscht, dann kann der Eigentümer natürlich auch hinterher noch den Anspruch stellen. Aber leider ist es dann so, dass er beweisen muss, dass der ehemalige Mieter dafür verantwortlich ist und das ist in den meisten Fällen sehr schwer.

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