Immer mehr Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung zu erstellen und das gilt auch für diejenigen, welche nicht in Deutschland leben. Selbst die Rentner, die ihren Alterswohnsitz ins Ausland verlegt haben und Rente aus dem Sozialversicherungsrecht erhalten, sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Der NVL (Neue Verband der Lohnsteuervereine e.V.) weiß, bei welchem Finanzamt die Erklärung einzureichen ist und auch, wie jeder Einzelne seine Steuerlast senken kann. Natürlich kann man auch zu einem Steuerberater gehen und ihn befragen. Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie über die Suchmaschinen. Auf der Seite www.steuerberater-kanzleien-bremen.de finden Sie Steuerberater, wenn Sie aus dem Raum Bremen kommen.
Die Rente ist unabhängig vom Wohnsitz
Jeder der in Deutschland einer Beschäftigung nachgegangen ist und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, der erhält später im Ruhestand eine Rente und diese ist ganz unabhängig von seinem späteren Wohnsitz. In der Regel müssen diese „Einnahmen“ in Deutschland versteuert werden.