Die Finanzierung absichern

Das Leben ist ein Risiko – Versichern Sie es

Von Geburt an ist das Leben mit dem Risiko des Todes verbunden. Leben und Tod sind eine Einheit. Ohne diesen würde niemand sterben, könnten keinen neuen Generationen entstehen und die Welt erobern. Da dieses Risiko dem Leben immanent ist, lässt es sich nicht abschaffen.

Aber, wenigstens was die finanzielle Seite betrifft, minimieren. Beispielsweise dann, wenn jemand der Hauptverdiener einer Familie ist und verstirbt. Dann ist nicht nur ein lieber Mensch gegangen, eine Partnerschaft beendet.

Unter Umständen ist auch für die Hinterbliebenen das finanzielle Desaster eingetreten. Genau um gegen solche Fälle gewappnet zu sein, gibt es die Risikolebensversicherung. Sie versichert nicht den Tod, auch nicht das Leben. Aber sie schützt vor einer finanziellen Malaise nach dem Tod des Versicherten.

Sparen ist damit nicht möglich

Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung, die letztlich auch eine Lebensversicherung ist, ist die Risikolebensversicherung ohne Auszahlung von Geld angelegt. Der Versicherte zahlt während der Laufzeit der Risikolebensversicherung nur ein, am Ende erhält er hoffentlich nichts zurück. Denn wenn er was zurück bekäme, dann würde er tot sein.

Das Instrument der Risikolebensversicherung dient also ausschließlich dazu, den Hinterbliebenen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Aus diesem Grunde sollte die bei der Risikolebensversicherung versicherte Summe so hoch sein, dass mindestens ein Jahresgehalt des Versicherten ausgezahlt wird.

Dann kann die Familie noch wenigstens ein Jahr mit dem gleichen Lebensstandard leben wie vor dem Todesfall. In dieser Zeit hat sie Gelegenheit, sich finanziell an die neue Situation anzupassen, gegebenenfalls neue Arbeit zu finden oder sich grundlegend einzuschränken.

Die Prämien einer Risikolebensversicherung sind steuerlich absetzbar

Wer jährlich seine Einkommensteuererklärung abgibt oder abgeben muss, kann die Summe, die er für eine Lebensversicherung im Jahr bezahlt, steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Denn gerade diese Summe dient der Vorsorge. Allerdings ist die Höhe der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen begrenzt und kann bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft worden sein.

Auch gilt diese Steuersparmöglichkeit natürlich nur für jene Menschen, die eigenes Einkommen durch Arbeit erzielen und somit Steuern zahlen müssen. Studenten, Rentner, Arbeitslose oder Minijobber gehen leer aus. Das sollte sie jedoch nicht davon abhalten, über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachzudenken.

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