Auch ein Auslandswohnsitz schützt Rentner nun nicht mehr vor Steuern

Immer mehr Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung zu erstellen und das gilt auch für diejenigen, welche nicht in Deutschland leben. Selbst die Rentner, die ihren Alterswohnsitz ins Ausland verlegt haben und Rente aus dem Sozialversicherungsrecht erhalten, sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Der NVL (Neue Verband der Lohnsteuervereine e.V.) weiß, bei welchem Finanzamt die Erklärung einzureichen ist und auch, wie jeder Einzelne seine Steuerlast senken kann. Natürlich kann man auch zu einem Steuerberater gehen und ihn befragen. Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie über die Suchmaschinen. Auf der Seite www.steuerberater-kanzleien-bremen.de finden Sie Steuerberater, wenn Sie aus dem Raum Bremen kommen.

Die Rente ist unabhängig vom Wohnsitz

Jeder der in Deutschland einer Beschäftigung nachgegangen ist und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, der erhält später im Ruhestand eine Rente und diese ist ganz unabhängig von seinem späteren Wohnsitz. In der Regel müssen diese „Einnahmen“ in Deutschland versteuert werden.

Immer mehr Rentner, die im Ausland leben, werden von den deutschen Finanzämtern mit Schreiben daran erinnert, dass sie Ihre Rente in Deutschland versteuern müssen. Dabei wird der steuerpflichtige Rentenanteil zumeist ohne Möglichkeiten zum Abzug besteuert. Wer eine Rente von monatlich 500 Euro erhält, der kann mit einer Steuerlast von 600 Euro im Jahr rechnen. Nicht berücksichtigt werden dabei Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und das steuerfreie Existenzminimum.

Die Deutschen Rentenversicherer teilen die Daten der Finanzverwaltung mit und somit werden die meisten Rentner die sich im Ausland befinden von dem Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben und freundlichst daran erinnert, eine Steuererklärung abzugeben. Sollte die Nachricht den betreffenden nicht erreichen oder man kommt der Aufforderung zur Steuererklärung nicht nach, dann erstellt das Finanzamt einen Schätzbescheid. Von dem NVL wird geraten, den Steuerbescheid genau zu überprüfen und dann wenn nötig, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.

Einen Ausweg gibt es

Für alle die, die eine Steuererklärung in Deutschland abgeben müssen, gibt es allerdings einen Ausweg. Sollten die übrigen Einkünfte, die nicht unter die deutsche Besteuerung fallen, weniger als 10% betragen oder aber das steuerfreie Existenzminimum nicht abdecken, dann kann ein Antrag auf eine unbeschränkte Steuerpflicht beim Finanzamt gestellt werden. Dieser Antrag wird mit der gewöhnlichen Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht.

Dann verfügt der Rentner über alle geltenden Abzugsmöglichkeiten, welche auch die Steuerzahler, die in Deutschland leben, haben. Das heißt, der normale Steuertarif gilt und somit verringert sich die Steuerlast um einiges. Selbst derjenige, der mehr als 1000 Euro Rente monatlich erhält, kann dann steuerfrei sein.

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